Lumentree als Kleinerzeugungsanlage anmelden - VDE-AR-N 4105:2026
Seit März 2026 ist die neue VDE-Norm für PV-Anlagen veröffentlicht und brint einige interessanten Regelungen mit sich.
Wir zeigen, welche Schritte für die Anmeldung Ihres Balkonkaftwerks mit Batterie-Speicher notwendig sind und wie Sie alles regelkonform anmelden können.
Inhaltsverzeichnis
Begriffserklärung
Im Internet kursieren viele verschiedene Begrifflichkeiten. Wir klären auf, was welche Bedeutung hat.
- Steckersolargeräte: sind spezielle steckerfertige PV-Anlage, die unter die Produktnorm VDE 0126-95 fallen. Eine Anmeldung im Marktstammdatenregister genügt. Für diese Sets gelten bestimmte technische Beschränkungen, sie müssen aber nur im Marktstammdatenregister registriert werden. Eine Einspeisevergütung gibt es nicht, ein Speicher ist nicht möglich.
- Kleinsterzeugungsanlage: ist eine Begrifflichkeit aus der neuen VDE-AR-N 4105:2026. Für Kleinerzeugungsanlagen gelten nicht mehr so enge Beschränkungen wie in der älteren VDE Norm. Kleinsterzeugungsanlagen können mit dem Formular F1.2 angemeldet werden und müssen zusätzlich im Marktstammdatenregister registriert werden.
- Kleinstspeicher: ist eine Begrifflichkeit aus der neuen VDE-AR-N 4105:2026. Ein Kleinstspeicher kann aus einem Speicher, DC-gekoppelten Laderegler und Wechselrichter bestehen. Ein Speicher kann gemeinsam mit der Kleinsterzeugungsanlage im Formular F1.2 angemeldet werden.
- Balkonkraftwerk: ist kein feststehender Begriff aus der neuen VDE Norm und spielt keine besondere Rolle im Rechtsverkehr. Als Balkonkraftwerk werden umgangssprachlich kleine PV-Anlagen genannt, die im privaten Bereich installiert werden und hauptsächlich den Eigenbedarf decken und für die es meistens keine Einspeisevergütung gibt.
Beispielanlage
Um zu zeigen wie die Anmeldung funktioniert, haben wir eine kleine Beispielanlage zusammen gestellt, wie sie in der Praxis häufig zum Einsatz kommen.
Was ist erlaubt?
Die neue VDE-AR-N 4105:2026 Norm aus dem März 2026 ermöglich einige neue Kombinationen und Größenordnungen in einem vereinfachten Anmeldeverfahren als Kleinerzeugungsanlage anzumelden. So ist weiterhin die Wechselrichetrleistung auf 800 VA begrenzt, jedoch aber nicht die Modulleistung. Dmait können jetzt PV-Module mit mehr als 2000 Wp angeschlossen werden. Insgesamt wurde das Regelwerk auch dahingehend geöffnet, dass so genannte Kleinerzeugungsanlagen nicht mehr auf Solaranlagen beschränkt sind, sondern ihre Energie auch aus anderen Quellen wie Wind- und Wasserkraft beziehen können. Auch ein Batteriespeicher zählt nun mit zur KLeinsterzeugungsanlage (DC-gekoppelter Kleinstspeicher), und zwar ohne Größenbegrenzung.
- Wechselrichter-Leistung max. 800 Watt / 800 VA
- Keine Begrenzung der PV-Modul-Leistung (andere Normen beachten)
- Keine Begrenzung der Speichergröße
- Einspeisevergütung möglich
Anmeldeverfahren
Das Anmeldeverfahren besteht im Wesentlichen aus 2 Schritten. Zum einen muss die Anlage weiterhin im Marktstammdatenregister registriert werden. Dieser Schritt ist einfach über das Web-Portal der Bundesnetzagentur zu bewerkstelligen und braucht nur ca. 20 Minuten. Im nächsten Schritt ist die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber notwendig. Hierfür steht das Formular F1.2 beim jeweiligen Netzbetreiber zur Verfügung. Auch dieses Formular ist großer Aufwand oder Fachwissen nötig und ist ebenfalls in wenigen Minuten selbst ausgefüllt und abgesendet.
Weitere Informationen hat Christian von „Der Kanal“ auf YouTube zusammen gefasst. Reinschauen lohnt sich also, Auch sonst findet man auf „Der Kanal“ jede Menge Informationen rund um das Thema PV, sodass sich ein Abo lohnt.
Wie kann ein Lumentree mit mehr als 800 VA angemeldet werden?
Eine PV-Anlage, die Wechselrichter mit einer Gesamtleistung von mehr als 800 VA enthalten, können nicht mehr im vereinfachten Verfahren angemeldet werden. Diese PV-Anlagen sind durch einen Elektrofachbetrieb anzumelden. Hierzu wenden Sie sich bitte vor Anlagenaufbau an einen Fachbetrieb, um alle gesetzlichen und normtechnischen Anforderungen erfüllen zu können.
Was ist mit Steckersolargeräten?
Steckersolargeräte, also solche fertige Solar-Sets (gem. §8 Abs. 5a EEG), die unter die Produktnorm VDE 0126-95 fallen, können noch einfacher angemeldet werden. Für diese speziell zertifizierten Sets ist nur eine Anmeldung im Marktstammdatenregister notwendig. Aber Achtung, Steckersolargeräte unter liegen strengen Beschränkungen. Einzertifiziertes Steckersolargerät kann nicht mehr verändert werden, ein solches Set besteht aus PV-Modulen, Wechselrichter, Anschlussleitung und Stecker.
- Wechselrichter-Leistung max. 800 Watt / 800 VA
- Max. 2000 Wp Modulleistung
- Keine Speicher möglich
- Keine Einspeisevergütung möglich
Das Maximum herausholen: Was als Kleinsterzeugeranlage auch erlaubt ist
Grundsätzlich ist es gemäß der VDE-Norm möglich, riesige PV-Modul-Leistungen als Kleinsterzeugungsanlage einfach anmelden zu können. Nur die Wechselrichter-Leistung ist auf 800 VA begrenzt, was eine riesige PV-Anlage von 10 kWp oder mehr schnell sinnlos macht.
ABER: Es ist möglich, einen weiteren Offgrid-Wechselrichter (z.B. Lumentree Hybrid-Insel-Wechselrichter) zu verbauen, der keine Verbindung zum öffentlichen Stromnetz hat. Mit diesem Wechselrichter können große PV-Leistung sinnvoll ausgenutzt werden. Denn allein ein Insel-Wechselrichter erlaubt bis 8 kW Leistung, kann aber auf bis zu 6 Insel-Wechselrichter von Lumentree ausgebaut werden.
Diese Inselwechselrichter versorgen Verbraucher mit großen Leistungen wie E-Auto-Wallbox, Waschmaschine, Heizgeräte und vieles mehr.
Ein weiterer Vorteil ist, dass der Lumentree SUNT Inselwechselrichter bereits über MPPT-Eingänge verfügt, sodass der ürsprüngliche Laderegler (z.B. EPEVER) ersetzt werden kann.
- Wechselrichter-Leistung max. 800 Watt / 800 VA
- Keine Begrenzung der PV-Modul-Leistung (andere Normen beachten)
- Keine Begrenzung der Speichergröße
- Einspeisevergütung möglich
- Optional: Zusätzlicher Inselwechselrichter zum Laden des Elektro-Autos oder Verbrauchen von Spitzenlast (z.B. Lumentree SUNT 6.0 kW-T)