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Lumentree - Antrag auf Garantie oder Gewährleistung

Wenn Ihr Lumentree einen Defekt aufweist, können Sie über dieses Formular einen Antrag auf Garantie oder Gewährleistung stellen. Denn bei einem deutschen Händler gekaufte Produkte unterliegen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren (weitere Erläuterungen unten).

Bitte füllen Sie das unten stehende Formular aus und fügen Sie eine Rechnung oder Bestellbestätigung bei (sofern vorhanden). Bitte beachten Sie, dass ohne Kaufnachweis eine Bearbeitung unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist oder sich verlängert.

Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihr Gerät tatsächlich defekt ist, indem Sie diese häufigen Anwenderfehler überprüfen: Häufige Fehler

Antrag auf Garantie/Gewährleistung für Lumentree / Trucki stellen

Hinweis: Unter manchen Umständen funktioniert das Formular nicht richtig, beispielsweise wenn Sie Cookies oder Scripte blockiert haben. Sie erkennen dies daran, dass die reCAPTCHA-Abfrage (Ich bin kein Roboter.) nicht angezeigt wird. In diesen Fällen können Sie uns auch eine E-Mail schreiben: mail@sun-held.de

Hinweise zur Garantie-Abwicklung

Hier finden Sie eine kurze Beschreibung, wie Ihr Garantie-Antrag ablaufen wird. Je nach Einzelfall kann es hiervon ggf. Abweichungen geben.

  1. Sie übermitteln uns den Garantieantrag mit dem obenstehenden Formular
  2. Wir prüfen schnellstmöglich den Antrag und kontaktieren Sie bei etwaigen Rückfragen (Bearbeitungszeit ca. 1-2 Werktage)
  3. Sobald wir Ihren Garantieantrag geprüft haben, erhalten Sie von uns per E-Mail ein Rücksende-Etikett
  4. Senden Sie das defekte Gerät an uns zurück (siehe Hinweise) und fügen Sie einen Zettel mit Ihrem Namen bei
  5. Nach Ankunft des defekten Geräts erhalten Sie ein Austauschgerät oder im Falle einer Reparatur Ihr Gerät repariert zurück
 
Wenn Sie den Artikel selbst zurücksenden möchten (ohne Rücksendeetikett), richten Sie die Sendung bitte an folgende Adresse:
Domani Handelsgesellschaft UG (Haftungsbeschränkt)
Garantie-Abwicklung
Uli-Biesinger-Weg 5h
86154 Augsburg
 
Senden Sie Ihr defektes Gerät bitte erst nach Bestätigung der Garantie-Übernahme an uns.

Hinweise zu Einsenden des Geräts

Bitte senden Sie nur das Gerät ohne Zubehör ein (ohne Trucki-Stick, Netzkabel, Messwandler), da Sie von uns auch nur ein Gerät ohne Zubehör erhalten. Über das Gerät hinaus eingeschicktes Zubehör wird Ihnen nicht wieder zurückgeschickt.

Fügen Sie dem Paket unbedingt ein Zettel mit Ihrem Namen bei, damit das Paket Ihrem Fall zugeordnet werden kann. Sie können alternativ auch die Bestätigung vom Garantieantrag ausdrucken und beilegen.

Hinweise zu Geräten aus anderen Shops

Sollten Sie Ihren Lumentree nicht im Lumentree-Shop (www.lumentree-shop.de) bestellt haben, leiten wir Ihre E-Mail automatisch an den jeweiligen Shop-Betreiber weiter, sofern uns dieser bekannt ist. Sie stimmen ausdrücklich dieser Weiterleitung zum Zwecke der Garantiebearbeitung zu. Es werden stets die Vorgaben der DSGVO beachtet.

Hinweise zur gesetzlichen Gewährleistung gemäß BGB

Die Bearbeitung der Gewährleistung unterliegt den Bestimmungen zur Sachmangelhaftung im Sinne der §§ 434, 439 und 477 des BGB.

Die Sache (Kaufgegenstand) ist gem. §434 BGB frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang (Eintreffen der Ware bei Ihnen) den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht. Im Umkehrschluss liegt ein Sachmangel vor, wenn die bestellte Ware nicht den zuvor genannten Anforderungen entspricht.

Wichtig ist, dass diese Mängel bei Gefahrübergang bereits bestanden haben müssen, um unter die Gewährleistung zu fallen. Gem. § 477 BGB ist davon auszugehen, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang defekt war, wenn sich dieser Defekt innerhalb von 12 Monaten zeigt (Beweislastumkehr), sofern nicht der Verkäufer beweisen kann, dass der Defekt nicht bei Gefahrübergang bestanden hat. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Defekt auf eine unsachgemäße Verwendung hinweist (Installationsfehler, Blitzschlag, Verpolung). Bei Beanstandungen oder Defekte, die nach dieser Frist auftreten, muss vom Käufer bewiesen werden, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang bestand.

Liegt ein berechtigter Sachmangel im Sinne des § 434 BGB vor, so regelt der § 439 BGB, welche Rechte der Käufer hat und welchen Pflichten der Verkäufer unterliegt. Der Käufer kann die Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder die Lieferung einer mangelfreien Ware (Austausch der Ware) verlangen. Dabei kann der Verkäufer gegen ein gleichwertiges Gerät austauschen. Das ausgetauschte Gerät muss dabei nicht neu sein, aber mindestens in ähnlichem Zustand. Ist weder Reparatur noch Austausch möglich, so kann der Käufer gem. § 323 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten.

Darüber hinausgehende Leistungen sind Kulanzleistungen. Auch kann der Hersteller oder Verkäufer zusätzliche Versprechungen wie Garantien geben. Diese beziehen sich nicht auf eine gesetzliche Grundlage, sondern sind freiwillige Versprechungen. Die Regulierung solcher Mängel, die unter die Garantie, aber nicht unter die Gewährleistung fallen, unterliegen häufig bestimmten Bedingungen. Auch die Garantiedauer kann kürzer oder länger als die gesetzliche Gewährleistungsfrist sein. Eine Garantie darf aber keinesfalls die gesetzliche Gewährleistung einschränken oder aushebeln, sie tritt immer zusätzlich in Kraft. Grundsätzlich hat der Käufer die Wahl, ob er sich im Falle eines Defektes auf die Garantie (sofern diese besteht) oder auf die gesetzliche Gewährleistung beruft.

Bei Lumentree-Produkten besteht grundsätzlich kein über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehender Garantieanspruch.